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3 Ausgabe 4 April 2017 EltErn AktuEll Familienplanung Kolumne von Eva Unterburg Rechtskolumne: Mit der Familienplanung ist das so eine Sache. Die einen haben einen Masterplan, wann welches Haus gebaut und wann welches Kind gezeugt wird und Habt Ihr schon geteilt? Dass es beim Aufteilen des Erbes zu ungeahnten Spannungen innerhalb der Familie kommen kann, ist nichts Neues. Sehr passend beschrieb es der schweizerische Philosoph Johann Caspar Lavater (1741 bis 1801) mit den Worten: „Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ Wer Alleinerbe ist, muss natürlich nicht teilen. Mehrere Miterben bilden aber eine Erbengemeinschaft in der Weise, dass sie über den Nachlass nur gemeinschaftlich verfügen dürfen, also grundsätzlich alles einstimmig e n t s c h e i d e n müssen. Erbengemeinschaften entstehen nach demGesetzzum Beispiel immer zwischenmehreren Kindern oder bei Verheirateten zusätzlich mit dem Ehegatten. Bei kinderlosen Ehen kann eine Erbengemeinschaft beispielsweise zwischen dem Ehegatten und Geschwistern oder Eltern des Erblassers entstehen. Als Rechtsanwalt, der überwie- die anderen machen sich einfach keine Gedanken. Kinder entstehen trotzdem irgendwie und vor allem irgendwann. Sie erscheinen seit Generationen bei vielen Paaren einfach so wie aus dem Nichts heraus und verblüffen das großelterliche Umfeld in spe mit derAnkündigung ihrer baldigen Menschwerdung. Früherwarichimmer etwas merkwürdig berührt, wenn ich von diesen ungeplanten Traraaa-Babys hörte, die mitten im Studium, während der Berufsausbildung oder nach einer durchzechten Nacht plötzlich zum Gesprächsthema wurden. Ich dachte bei mir, dass man so etwas Wichtiges wie ein Kind doch nicht einfach dem Zufall oder dem abgeschalteten Gehirn überlassen kann. Ich dachte an die Folgen, an das, was sich im Leben der jungen Eltern jetzt schlagartig ändern wird und ob sie das verkraften würden. Ich dachte - glaub ich – viel zu viel früher, zumindest in dieser Beziehung. Kinder kommen manches Mal eben ungeplant und dann wird dasLebenanders, aber in vielem eben auch schöner. Und dieses unverhoffte Geschenk darf man mit überraschter Miene,aberdankbarer Freude annehmen. Unsere Großeltern standen noch auf dem Standpunkt, dass ein Kind schon irgendwie groß werden würde und meinten damit, dass man das Leben so annehmen muss, wie es ebengeradekommt.„Irgendwie“ möchte man heute Kinder nicht mehr einfach nur groß werden lassen, da gehört schon einiges mehr dazu. Und deshalb wäre es endlich an derZeit,zumBeispielalleinerziehenden Eltern das Leben weniger schwer zu machen. Nicht nur in beruflicher Hinsicht, sondern auch menschlich. Etwas Zuversicht von außen tut jeder Mutter und jedem Vater gut, ob 16 oder 47 Jahre alt. Schauen Sie sich mal um in den Straßen, wer lächelt denn heute noch fröhlich in einen Kinderwagen oder kommt mit den Eltern ins Gespräch über kurze Nächte und blankliegende Nerven? In Italien ist das völlig normal, da freuen sich die Frauen im N o n n a - A l t e r ein Loch in den Bauch, wenn das Kleinkind im Kinderwagen sie nach endlosem Faxenmachen endlich ankullert mit seinem Lachen. Da werden weiche Babykinne vorsichtig von großen Männerhänden gekitzelt, Grimassen geschnitten und Dutzidutzi-Geräusche gemacht. Da wird geherzt und geknuddelt und sich aus tiefstem Innern gefreut. Das gefällt mir sehr. Deshalb mache ich mich seit Neuestem noch öfter zum Affen, um von einem fremden Kind ein Lächeln zu ergattern. Meist erhalte ich als Dreingabe auch eines der Eltern dazu, und das tut, glaube ich, nicht nur mir gut. gend im Familien und Erbrecht tätig ist, spreche ich oft die Empfehlung aus, eine E r b e n g e m e i n - schaft möglichst zuvermeiden.Dies kann durch ein Testament geschehen oder bereits zu Lebzeiten durch Erbvertrag oder direkteÜbergabevon Vermögen an die nächste Generation. Beispiel Nachfolgeplanung i m Familienunternehmen: Als Unternehmer möchte man möglichst noch sehen, dass das Lebenswerk weiter geführt wird und nicht in falsche Hände kommt. D i e s e S c h r i t t e sollten durch einen Rechtsanwalt begleitet werden, damit es später keine böse Überraschung gibt. Oder hätten Sie an Pflichtteilsergänzungsansprüche oder an Ausgleichspflichten zwischen Abkömmlingen gedacht? Ist im Erbfall der Nachlass d o ch un t e r mehreren aufzuteilen, macht die anwaltliche Beratung und Vertretung sogar noch mehr Sinn. Keineswegs um Streit z u s c h ü r e n s o n d e r n u m solchen durch tragfähige Lösungskonzepte zu vermeiden. Der Rechtsanwalt beantwortet dabei nicht nur die oft anspruchsvollen Rechtsfragen; er ist zugleich wichtige Stütze bei schwierigen Verhandlungen. Im Konfliktfall bemühen wir uns um außergerichtliche Verständigung. Können sich die Miterben nicht einigen, ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich. Das kann bis hin zur Versteigerung des Familienheims gehen, in der möglicherweise ein Dritter den Zuschlag erhält und die Miterben danach noch weiter über die Verteilung des hinterlegten Resterlöses streiten. Nach dem Motto: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Rechtsanwalt Dirk Vollmer Fachanwalt für Familienrecht www.schneideranwaelte.de Grafik: Günter Land Rechtsanwalt Dirk Vollmer ➜ ROBOTER WORKSHOPS LERNLABOR 03.04. | ab 9 J. ➜ ROBOTERZEICHEN MASCHINEN 11.–12.04. | ab 9 J. ➜ TRICK MIT SCHRIFT Familiensonntag | 16.04. | ab 8 J. ➜ ROBOTER-FAMILIENSONNTAG MAXI 30.04. | ab 8 J. ➜ LÖTKUNST @BÄM 06.05. | 10–13 J. ➜ ZKM | MUSEUMSKOMMUNIKATION MEHR ZUM PROGRAMM zkm.de/fuehrungen-workshops ANMELDUNG 0721/8100-1330 | workshops@zkm.de


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